Letzte Aktualisierung: 9. September 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der RentenExperte mit Sitz in Tivolistraße, 79104 Freiburg im Breisgau. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch RentenExperte zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Beginn der Beratungstätigkeit erfolgen.
RentenExperte erbringt Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Beratungsvertrag festgelegt.
Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Honorar. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.
Auslagen und Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
RentenExperte verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erlangten Kenntnisse. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
RentenExperte haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
RentenExperte bewahrt die Unterlagen des Auftraggebers für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Frist können die Unterlagen vernichtet werden, es sei denn, der Auftraggeber hat sie bis dahin abgeholt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ist RentenExperte berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
RentenExperte ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Bei Fragen zu diesen AGB können Sie uns unter folgender Adresse erreichen: